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Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2010/2013

Geschrieben am 12.01.2012 von admin

Wahltermin, Behörde; Anmeldeverfahren

Wahltermin:
Sonntag, 17. Juni 2012

Behörde:
- 1 Mitglied der Finanzkommission

Anmeldeverfahren

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21a der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Ge-meinde Seon zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag bis spätestens 12.00 Uhr, d.h. bis am Freitag, 20. April 2012, 12.00 Uhr, ein-zureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Seon bezogen werden.

Es gilt der Grundsatz, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wird nicht mehr als eine Kandidatin oder ein Kandidat vorgeschlagen, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge un-terbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro, als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).


Seon, 12. Januar 2012

Wahlbüro Seon

 
 

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