Tag | Zeit |
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Mo. - Do. | 05.00 - 00.15 Uhr |
Fr. / Sa. | 05.00 - 02.00 Uhr |
So | 07.00 - 00.15 Uhr |
Unter Vorbehalt, dass die Musik im Freien spätestens um 22.00 Uhr und im Gebäude innern um 02.00 Uhr eingestellt wird, kann eine Verlängerung bis 04.00 Uhr erfolgen (Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 30.01.2012)
Am Karfreitag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Eidg. Dank-, Buss- und Bettag, Weihnachtstag sowie jeweils am darauffolgenden ist um 00.15 Uhr Wirtschaftsschluss.
Ein Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeiten ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass beim Gemeinderat einzureichen.
Die Gebühr pro Verlängerung beträgt Fr. 40.00 (Vereine Fr. 30.00). Diese ist innert 30 Tagen ab Bewilligungserteilung zu entrichten.
Gemeindeverwaltung Seon - Oberdorfstrasse 11 - 5703 Seon - T +41 (0)62 769 85 00 | Seite drucken | Seite weiterempfehlen | Sitemap | Impressum | Datenschutz