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Zählung der leer stehenden Wohnungen vom 1. Juni 2026

Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen zur Entwicklung des Schweizer Immobilienmarktes. Aus diesem Grund führt das Bundesamt für Statistik jedes Jahr die Erhebung der leerstehenden Wohnungen durch.

Die Rechtsgrundlage für diese Erhebung bildet das Bundesgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 sowie die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 in Fassung vom 1. August 1994. Gemäss diesen Bestimmungen ist die Mitwirkung an der Zählung für die Gemeinden, die Eigentümerinnen und Eigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Zu melden sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, jedoch bewohnbar sind und entweder zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, die Meldung an die Gemeindekanzlei Seon (gemeindekanzlei@seon.ch) bis spätestens Donnerstag, 4. Juni 2026 zuzustellen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Gemeindekanzlei Seon

Erhebungsformular