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Verkehrsbeschränkung Parkplatz Friedhof Seon

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

  • Auf dem Parkplatz Friedhof: Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18, mit Zusatztext: max. 2 Stunden.
  • Bodenmarkierungen der Parkfelder auf dem Parkplatz Friedhof.

Einsprachen:
Gegen diese Verkehrsbeschränkung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen, digitalen Amtsblatt vom 25. Juni 2026 bis 24. Juli 2026, beim Gemeinderat Seon schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.