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Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Frau Corina Walti, Oberfeldweg 23, 5703 Seon, hat als Mitglied der Finanzkommission Seon demissioniert. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 wurde auf den 29. November 2026 festgelegt.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetzt über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Seon bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Gemeindewebseite www.seon.ch bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§30 Abs. 1 GPR).

Werden weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Gemeinderat Seon

Anmeldeformular 1. Wahlgang vom 29.11.2026