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Neue Portallösung für die Drittmeldepflicht - Meldung von Aus-/Einzügen der Mieter/innen

Die Portallösung der Drittmeldepflicht wurde neu realisiert, da die bestehende Lösung des Bundesamtes für Statistik das Lebensende erreicht hat. Die neue Lösung ist seit Januar 2020 nun unter dem folgenden Link zu erreichen: www.drittmeldung.ch. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen.

Gesetzliche Grundlage

Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister, sieht in Artikel 12 vor, dass die Kantone die nötigen Vorschriften erlassen, um die Auskunftspflicht Dritter zu erfüllen.

Der Kanton Aargau hat die Drittmeldepflicht mit §10 im Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt und Vermieter und Logisgeber dazu verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.

Was hat sich geändert

Die Lösung www.drittmeldung.ch wurden von den Kantonen Aargau und Zürich finanziert und realisiert. Aktuell steht sie somit den Gemeinden dieser Kantone zur Verfügung. Weitere Kantone werden in den kommenden Monaten angeschlossen.

Für die Meldung über die Plattform wird der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWID). Der EGID sowie der EWID können über https://map.geo.admin.ch ermittelt werden.

Die Identifikation mittels Suisse-ID steht nicht mehr zur Verfügung. Die Benutzenden können ohne spezielles Login eine Drittmeldung absetzen. Die Eingaben zur Liegenschaftsverwaltung, Liegenschaftsbesitzer oder Logisgeber werden, je nach Browser-Einstellung, bei der nächsten Erfassung übernommen. Weiter besteht die Möglichkeit, mehrere Ein- und Auszüge über ein CSV-File zu melden. Infos dazu finden Sie auf der Website.

Drittmeldungen an die Einwohnerdienste

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt über die neue Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.

Einwohnerdienste Seon