Die eingereichten Steuererklärungen werden durch das Gemeindesteueramt nach Eingangsdatum geprüft.
Verzögerungen können auftreten, wenn das Wertschriftenverzeichnis zur Prüfung beim Kantonalen Steueramt pendent ist, wenn Steuerpflichtige an einer AG oder GmbH beteiligt sind oder nicht alle Unterlagen und Belege eingereicht wurden.