Die provisorische Rechnung wird jeweils aufgrund der letztjährigen provisorischen Rechnung und der wirtschaftlichen Entwicklung erstellt. Eine Anpassung der provisorischen Rechnung kann auf begründetes Gesuch der Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Es ist das entsprechende Hilfsblatt für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung auszufüllen und beim Gemeindesteueramt einzureichen. Gründe für eine Anpassung können sein:
Hohe Liegenschaftsunterhaltskosten / Krankheitskosten