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Einkommensveränderung / provisorisches Hilfsblatt

Die provisorische Rechnung wird jeweils aufgrund der letztjährigen provisorischen Rechnung und der wirtschaftlichen Entwicklung erstellt. Eine Anpassung der provisorischen Rechnung kann auf begründetes Gesuch der Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Es ist das entsprechende Hilfsblatt für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung auszufüllen und beim Gemeindesteueramt einzureichen. Gründe für eine Anpassung können sein:

  • Arbeitslosigkeit
  • Einkommensveränderung nach oben und unten
  • Eintritt Rentenalter
  • Erwerbsaufnahme nach der Lehre
  • Geburt eines Kindes
  • Erwerbsaufgabe des Ehepartners
  • Hohe Liegenschaftsunterhaltskosten / Krankheitskosten

provisorisches Hilfsblatt

Zuständige Abteilung