Wer eine Solaranlage erstellen will, muss dies vor Baubeginn entweder der Gemeinde melden oder ein Baugesuch eingeben. In beiden Fällen ist das Solarmeldeformular auszufüllen. Ob eine Meldung genügt oder ob ein Baugesuch eingegeben werden muss ist von zwei Faktoren abhängig: Dem Standort und die Gestaltung.
Standort
Ein Baugesuch ist einzugeben für Solaranlagen, die auf Gebäuden erstellt werden,
Solaranlagen, die freistehend oder an Fassaden angebracht werden, erfordern immer eine Baubewilligung.
Gestaltung
Nur genügend angepasste Solaranlagen profitieren von der Meldepflicht. Anlagen gelten als genügend angepasst, wenn sie:
In den Arbeitszonen Ar I und Ar II und den Spezialzonen Iglisten und Strigel sind Solaranlagen auch bewilligungsfrei, aber trotzdem meldepflichtig, wenn sie die Dachfläche im rechten Winkel um mehr als 20 Zentimeter überragen.
In allen anderen Fällen sind die Solaranlagen baubewilligungspflichtig.
Ablauf
Broschüre und Formular
Broschüre Solaranlagen - Grundlagen zur Erstellung
Formular Erfassung von Solaranlagen
Baugesuchformular
Bauzonenplan