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Handlungsfähigkeitszeugnis

Mit dem Handlungsfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass der Gesuchsteller mündig sowie urteilsfähig ist. 

Seit 01.01.2013 können Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis schriftlich bestellen unter:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
c/o Familiengericht Lenzburg
Metzgplatz 18
5600 Lenzburg
062 886 01 70