Mit dem Handlungsfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass der Gesuchsteller mündig sowie urteilsfähig ist.
Seit 01.01.2013 können Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis schriftlich bestellen unter:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
c/o Familiengericht Lenzburg
Metzgplatz 18
5600 Lenzburg
062 886 01 70