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Heizungsersatz und Elektrowassererwärmer

Heizungsersatz und Elektrowassererwärmer
Beim Neueinbau oder Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung) muss nachgewiesen werden, dass kein energieeffizienteres System verfügbar ist, welches einen geringeren CO2-Ausstoss aufweist und über den Lebenszyklus günstiger ist. Dieser Nachweis erfolgt wie bisher gemäss den Detailspezifikationen in § 22 EnergieV. Für den Nachweis steht das Formular Kostennachweis zu Verfügung.
Kann der Nachweis erbracht werden, dass eine fossile Heizung günstiger ist, ist der Einbau in ein Minergie zertifiziertes Gebäude oder in ein Objekt, welches die GEAK Gesamtenergieeffizienzklasse D erreicht, direkt möglich. Bei allen übrigen Bauten muss sichergestellt werden, dass der Anteil nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet. Hierfür stehen elf Standardlösungen zu Verfügung. Zusätzlich ist eine zwölfte Standardlösung für Gasheizungen in Form eines Anteils von 20 Prozent Biogas möglich.

Meldepflicht und Meldeverfahren
Es besteht eine Meldepflicht beim Ersatz von Elektrowassererwärmer und bei Heizungen. Die Massnahmen müssen der Gemeinde vor Baubeginn gemeldet werden. Hierfür wurde eine neue digitale Plattform für den Energievollzug geschaffen.
Zudem soll unter gewissen Voraussetzungen die Bewilligung von Luft-Wasser-Wärmepumpen im Meldeverfahren möglich sein. Dies insbesondere in Bauzonen ohne besonderen Schutzstatus, wenn der Lärmschutznachweis vorhanden ist und keine Abstandsunterschreitungen vorliegen. Analog zum Meldeverfahren bei Solaranlagen kann mit der Massnahme begonnen werden, wenn die Gemeinde nicht innert 30 Tagen Einwände erhebt. Auch dieser Vollzug wird über die neue Plattform zum energetischen Vollzug abgewickelt werden.

Digitaler Energievollzug
Mit der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes wird parallel der "Elektronische Vollzug energetischer Nachweise" EVEN eingeführt. Dadurch wird ein durchgehend digitaler Prozess zur Einreichung und Beurteilung der energetischen Nachweise möglich. Das Projekt wurde durch den Kanton Aargau initialisiert und wird mittlerweile durch beinahe alle Kantone mitgetragen. So bleiben auch in Zukunft nicht nur die energetischen Vorschriften harmonisiert, sondern auch die "Vollzugformulare". Die Plattform EVEN ist unter www.energievollzug.ch/ag aufrufbar.

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