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Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung über den Kreis der Erbberechtigten, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können. Die Erbbescheinigung wird oftmals benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht. 

Das Bestellformular für die Erbbescheinigung ist an das Bezirksgericht Lenzburg, Metzgplatz, 5600 Lenzburg, zu senden. 

Bestellformular Erbbescheinigung
Merkblatt

Zuständige Abteilung