Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/innen nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
Die Urnen der Gemeinde Seon sind jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 08.30 bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus.
Die Abstimmungstermine der kommenden Jahre finden Sie unter www.admin.ch
Die Abstimmungsergebnisse finden Sie hier:
Eidgenössische Resultate
Kantonale Resultate