hinten v.l.n.r.: Christine Iten, Otto Walti, Peter Siegenthaler, Andrea Callegher, Markus Rihner
vorne v.l.n.r.: Jennifer Kühni, Gemeindeschreiberin I, Patrizia Sandmeier, Gemeindeschreiberin II
Der Gemeinderat ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er ist zuständig für die zweckmässige und fortschrittliche Organisation der Verwaltung.
Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Gemeindeammann und die beiden Gemeindeschreiberinnen vertreten.
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind.
Seine Aufgaben sind im Gemeindegesetz ausführlich geregelt (§ 37 Abs. 2 GG).