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Erbenverzeichnis

Im Erbenverzeichnis werden die gesetzlichen Erben aufgeführt. Es gibt jedoch keine Auskunft über allfällig vorhandene letztwillige Verfügungen. 

Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei des letzten Wohnortes des Erblassers bestellt werden. 

Zuständige Abteilung