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Inventurwesen

Bei einem Todesfall hat die Inventurbehörde verschiedene Abklärungen durchzuführen. Diese betreffen unter anderem: 

  • die Art und Weise der Inventuraufnahme
  • die gesetzlichen Erben
  • allfällige Ehe- und Erbverträge sowie letztwillige Verfügungen

Als zuständies Inventuramt helfen wir Ihnen auch gerne bei Fragen und bei Problemen, die beim Verlust eines Angehörigen entstehen. 

Weitere Informationen können auch im untenstehenden Informationsblatt Inventarisationsverfahren entnommen werden. 

Informationsblatt Inventarisationsverfahren
Bestellformular Erbbescheinigung
Merkblatt Bestellung Erbbescheinigung
Merkblatt Erbgang mit Waffen

Zuständige Abteilung