Bei einem Todesfall hat die Inventurbehörde verschiedene Abklärungen durchzuführen. Diese betreffen unter anderem:
Als zuständies Inventuramt helfen wir Ihnen auch gerne bei Fragen und bei Problemen, die beim Verlust eines Angehörigen entstehen.
Weitere Informationen können auch im untenstehenden Informationsblatt Inventarisationsverfahren entnommen werden.
Informationsblatt Inventarisationsverfahren
Bestellformular Erbbescheinigung
Merkblatt Bestellung Erbbescheinigung
Merkblatt Erbgang mit Waffen