Ergebnisse der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates (5 Mitglieder) sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 18. Mai 2025; 1. Wahlgang
Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderats
Absolutes Mehr 389
Gewählt sind mit Anzahl Stimmen:
- Rihner Markus, bisher 913
- Iten Christine, bisher 780
- Siegenthaler Peter, bisher 928
- Walti Otto, bisher 780
Nachdem für den übrigen Sitz niemand das absolute Mehr erreicht hat, findet am 28. September 2025 ein 2. Wahlgang statt.
Wahl des Gemeindeammanns
Absolutes Mehr 489
Stimmen haben erhalten:
- Rihner Markus, neu 50
- Iten Christine, neu 348
- Siegenthaler Peter, neu 127
- Walti Otto, neu 427
Nachdem niemand das absolute Mehr erreicht hat, findet am 28. September 2025 ein 2. Wahlgang statt.
Wahl des Vizeammanns
Absolutes Mehr 468
Gewählt ist mit Anzahl Stimmen:
- Rihner Markus, neu 761
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Ergebnisse der Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission vom 18. Mai 2025;
1. Wahlgang
Wahl von 5 Mitgliedern der Finanzkommission
Absolutes Mehr 417
Gewählt sind mit Anzahl Stimmen:
- Gloor Rebecca, bisher 794
- Sternad Thomas, bisher 785
- Walti Corina, bisher 810
- Studer Daniel, bisher 782
- Baumann Jeremy, neu 539
Nicht gewählt ist mit Anzahl Stimmen:
Thomann Markus, neu 413
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Ergebnisse der Gesamterneuerungswahl für 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission vom 18. Mai 2025; 1. Wahlgang
Absolutes Mehr 176
Stimmen haben erhalten:
Baumann Jeremy, neu 40
Gloor Rebecca, neu 17
Sternad Thomas, neu 15
Sommerhalder Thomas, neu 12
Studer Daniel, neu 11
Thomann Markus, neu 59
Walti Roland, neu 25
Walti Corina, neu 24
Vereinzelt gültige Stimmen 147
Nachdem niemand das absolute Mehr erreicht hat, findet am 28. September 2025 ein 2. Wahlgang statt.
Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen ab Publikation vom ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird. Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die Anmeldungen müssen bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am Montag, 2. Juni 2025, 12.00 Uhr, eintreffen (§32 Abs. 1-4 GPR). Das entsprechende Formular kann auf der Webseite der Gemeindekanzlei oder am Schalter bezogen werden. Wählbar als Gemeindeammann ist nur, wer bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist oder gewählt wird.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Anmeldeformular 2. Wahlgang vom 28.09.2025
Wahlbüro Seon