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Verkehrsbeschränkung

Verkehrsbeschränkung

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

  • Auf dem Areal des neuen Feurwehrmagazins Spittelmatt, Egliswilerstrasse 34, 5703 Seon: allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, Signal 2.01, mit Zusatztext: ausgenommen betriebsnotwendiger Verkehr

Einsprachen:

Gegen diese Verkehrsbeschränkung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen, digitalen Amtsblatt vom 1. Oktober 2026, beim Gemeinderat Seon schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Seon