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Sozialhilfe

Personen, welche über keine für ihren Lebensunterhalt ausreichenden Einkünfte verfügen und somit unter dem Exitenzsminimum leben, können bei der Gemeinde sogenannte materielle Hilfe beantragen. Sie müssen umfassend über ihre aktuelle Finanz- und Lebenssituation Auskunft geben. Anhand der gesetzlichen Grundlagen wird daraufhin ein allfälliger Anspruch berechnet. Der Gemeinderat befindet schliesslich über das Gesuch. Eventuell kommt auch eine Überbrückungshilfe (z.B. bis zur Auszahlung einer IV-Rente) in Frage. Sozialhilfe wird immer nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen. Sind andere Kostenträger oder nahe Verwandte in der Lage, die notleidende Person rechtzeitig zu unterstützen, leistet die Gemeinde keine Sozialhilfe. Ausgerichtete Zahlungen sind zudem später zurückzuerstatten.

Das Gesuch um materielle Hilfe kann per E-Mail oder telefonisch bei den Sozialen Diensten bestellt werden.

Zuständige Abteilung