Die Steuerpflichtigen füllen ihre Steuererklärung wahrheitsgemäss und vollständig aus. Sie deklarieren sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte im Inn- und Ausland und machen die ihnen zustehenden Abzüge geltend. Sie unterschreiben die Steuererklärung persönlich. Die Steuererklärung ist mit sämtlichen erforderlichen Beilagen und Belegen bis am 31. März beim Gemeindesteueramt ihres Wohnortes einzureichen. Bei selbstständig Erwerbenden ist der Einreichungstermin der 30. Juni.
In begründeten Fällen kann beim Gemeindesteueramt ein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden. Für Fristerstreckungsgesuche gelten folgende Regelungen:
Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Der Entscheid - Gutheissung oder Ablehnung - wird in jedem Fall schriftlich mitgeteilt.
Ich möchte eine Fristerstreckung beantragen.