Online Fristerstreckung beantragen
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.
Einreichungsfrist
Unselbstständig Erwerbende / Rentner 31. März
Selbstständig Erwerbende 30. Juni
Sekundär Steuerpflichtige 30. Juni
Es erfolgen vor dem 30. Juni keine Mahnungen. Dementsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni keine Gesuche gestellt werden. Erste gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli.
WICHTIG: Für unterjährige Steuererklärungen gelten die aufgedruckten Fristen auf den Steuerformularen.
Mahngebühren
Termine
Januar / Februar
Laufend