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Fristerstreckung & Termine

Online Fristerstreckung beantragen

Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Einreichungsfrist

Unselbstständig Erwerbende / Rentner       31. März
Selbstständig Erwerbende                             30. Juni
Sekundär Steuerpflichtige                              30. Juni

Es erfolgen vor dem 30. Juni keine Mahnungen. Dementsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni keine Gesuche gestellt werden. Erste gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli.

WICHTIG: Für unterjährige Steuererklärungen gelten die aufgedruckten Fristen auf den Steuerformularen.
 

Mahngebühren

  • Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100
     

Termine

Januar / Februar

  • Versand der Steuererklärungen
  • Versand der provisorischen Rechnung der Kantons- und Gemeindesteuern für das aktuelle Steuerjahr mit Zahlungsfrist bis 31. Oktober
  • Versand der provisorischen Rechnung der direkten Bundessteuer mit Zahlungsfrist bis 31. März

 

Laufend

  • Die Verrechnungssteuer wird zurückerstattet
  • Die definitiven Steuerveranlagungen werden aufgrund der eingereichten Steuererklärungen mit einem monatlichen Rechnungslauf versendet.

 

Zuständige Abteilung