Bitte melden Sie Ihren Wegzug persönlich innert 14 Tagen bei der Einwohnerdienste. Wir benötigen folgende Unterlagen:
Schweizer Bürger/innen
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort. Wenn Sie sich ins Ausland abmelden, werden wir Ihnen den Heimatschein zur Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland mitgeben.
Ausländische Staatsangehörige
Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Amt für Migration und Integration in Aarau zurückschicken.
Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen.
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