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Auslandaufenthalt

Bei langfristigen Auslandaufenthalten müssen Sie sich persönlich bei der Wohngemeinde abmelden. Bei kürzeren Aufenthalten variiert die Abmeldepflicht. Dauert die Abwesenheit länger als drei Monate, sollten Sie sich bei den Einwohnerdiensten informieren.

Zuständige Abteilung