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Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde hat gemäss kantonalem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) die Aufgabe, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen.  Gleichzeitig ist die Gemeinde dazu verpflichtet, sich an den Kosten der Kinderbetreuung zu beteiligen.  Auf diese Weise sollen die Vereinbarkeit von Familien und Arbeit oder Ausbildung erleichtert und zum anderen die gesellschaftliche und sprachliche Integration sowie die Chancengerechtigkeit der Kinder verbessert werden.

Gemeindebeitrag

Die Gemeinde Seon gewährt sorgeberechtigten Eltern je nach wirtschaftlichen Verhältnissen einen finanziellen Beitrag an die Kinderbetreuungskosten ab August 2018. Massgebend ist das von der Gemeindeversammlung am 27. November 2020 erlassene Reglement.

Basis für die Berechnung bildet die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung. Die Steuerveranlagung darf nicht älter als 2 Jahre sein. 

Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Verordnung zum Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (inkl. Tarifordnung)
Gesuchsformular (PDF)
Familienratgeber

Zuständige Abteilung