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Heimatausweis

Wenn Sie sich vorübergehend (mindestens drei Monate) in einer anderen Gemeinde aufhalten, sind Sie verpflichtet sich bei der Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalter/in anzumelden. Die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes bedingt die regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort.

Für die Anmeldung benötigen Sie einen Heimatausweis. Diesen können Sie persönlich am Schalter (gegen Vorweisen der Identitätskarte oder des Passes), telefonisch oder via Online-Schalter bestellen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Heimatausweises beträgt CHF 20.00.

Zuständige Abteilung