Navigieren in Seon

Einzelanlass mit Wirtetätigkeit inkl. Verlängerung der Öffnungszeiten / Gesuch um Aufnahme einer dauernden Wirtetätigkeit

Durchführung Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit
Landwirtschaftsbetriebe, Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint.

Veranstalter solcher Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit sind gestützt auf § 6 der "Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkohol­haltigen Getränken" (Gastgewerbeverordnung, GGV) verpflichtet, ihren Anlass mindestens 10 Tage im Voraus

  1. der Gemeindekanzlei Seon, Oberdorfstrasse 11, 5703 Seon
  2. dem kantonalen Amt für Verbraucherschutz, Obere Vorstadt 14, 5000 Aarau

zu melden. Die Meldung ist mittels separatem Meldeformular für Einzelanlässe elektronisch zu erfassen und an das kantonale Amt für Verbraucherschutz einzureichen. Für die Meldung an die Gemeindeverwaltung ist das elektronische Formular in ausgedruckter und unterzeichneter Form an die Gemeindekanzlei Seon zu übermitteln.

Der Gemeinderat kann für bestimmte Einzelanlässe die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligen oder für lokale Anlässe generelle Freinächte bestimmen. Dazu ist ebenfalls das vorgängig verlinkte Meldeformular für Einzelanlässe zu verwenden. 

Aufnahme der Wirtetätigkeit (Eröffnung oder Fortführung eines Gastwirtschaftsbetriebs)
Wer einen Betrieb führt, in dem gewerbsmässig Speisen oder Getränke zur Konsumation an Ort und Stelle abgegeben werden, benötigt einen aargauischen oder vom Kanton anerkannten Fähigkeitsausweis. Die Aufnahme der Wirtetätigkeit sowie Mutationen und Betriebsschliessungen sind dem Gemeinderat mittels Meldeformular für Lebensmittelbetriebeanzuzeigen. Die Meldung einer dauerhaften Betriebsaufnahme muss mindestens 30 Tage im Voraus erfolgen. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gastgewerberecht: Häufig gestellte Fragen zum Gastgewerberecht (FAQ)

 

 

 

Zuständige Abteilung