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Arbeitslos - was nun?

Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich, jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, während den Anmeldezeiten direkt beim RAV Suhr (https://www.ag.ch/de/dvi/wirtschaft_arbeit/stellensuchende_arbeitslose/rav_beratung___vermittlung/standorte_der_regionalen_arbeitsvermittlungszentren/rav_suhr/rav_suhr_1.jsp).

Wenn Sie zu wenig Deutsch verstehen, bringen Sie bitte unbedingt eine Begleitperson mit, die für Sie übersetzen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungszeit verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und auch nachweisen müssen.

Zuständige Abteilung