Wer als alimentenberechtigter Elternteil die Unterhaltsbeiträge für die Kinder vom Zahlungspflichtigen nicht erhält, hat allenfalls Anspruch auf Bevorschussung der Alimente durch die Gemeinde. Die Bevorschussung ist an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Insbesondere müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Gesuchstellers unterhalb eines festgelegten Grenzbetrages liegen.
Das Gesuch um Alimentenbevorschussung kann per E-Mail oder telefonisch bei den Sozialen Diensten bestellt werden.