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Baubewilligungsverfahren

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Baugesuch eingereicht werden. Die Baugesuchsformulare sind am Seitenende downloadbar oder bei der Abteilung Bau, Planung und Umwelt erhältlich.

Bei geringfügigen Bauvorhaben, welche noch nicht erstellt sind und bei welchen es keine kantonale Zustimmung braucht, kann das vereinfachte Baugesuchverfahren durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass alle an die Bauparzelle anstossenden Grundeigentümer/innen dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen, damit auf die Profilierung, die Publikation und die öffentliche Auflage verzichtet werden kann.

Bei grösseren Bauvorhaben wird der Bauherrschaft empfohlen, frühzeitig mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Abteilung Bau, Planung und Umwelt in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Seon (Lenzburger Bezirksanzeiger) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendungen einreichen. 

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch. Gewisse Bauvorhaben bedürfen zudem der Zustimmung kantonaler Behörden. 

Die kantonalen baurechtlichen Bestimmungen können auf der Homepage des Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau (www.ag.ch/baubewilligungen) eingesehen werden. 

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