Die Hauptaufgabe der Abteilung Steuern ist es, sämtliche Steuererklärungen von natürlichen Personen zu prüfen und die Veranlagungsverfügungen zu eröffnen. Der Vorsteher der Abteilung Steuern ist Mitglied der Steuerkommission und verfasst das Protokoll der Steuerkommission. Die Entscheide und Verfügungen der Steuerkommission werden durch die Abteilung Steuern eröffnet.
Weiter ist die Abteilung Steuern zuständig für die Bearbeitung von Grundstückgewinn-steuererklärungen. Zusätzlich organisiert die Abteilung Steuern die Grundstückschätzungen für die Festlegung von Eigenmietwert und Steuerwert von Liegenschaften.
Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen, z.B. Quellensteuer-pflicht und diverse Merkblätter.
Steueramt des Kantons Aargau
Eidgenössische Steuerverwaltung